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Warum muss ich mein Fahrzeug in einem anderen EU-Land ummelden?

Jeden Sommer wird das Thema erneut von der Presse und den Medien neu aufgegriffen. Aktuell geht die Geschichte von zwei Profi-Fußballern durch die Medien. Ihre Fahrzeuge wurden beschlagnahmt und ein entsprechend hohes Bußgeld verhängt. Auch auf das Thema Schulen wird regelmäßig hingewiesen, ein beliebter Ort für Kontrollen.

Letztendlich gibt es zwei Gruppen von Personen, die die Ummeldung betrifft.

Residenten

Hier ist das Thema schnell und einfach erklärt. Spanier und Residenten dürfen nicht mit einem deutschen Kennzeichen fahren. (Art. 68 Real Decreto Legislativo 6/2015 vom 30.10.2015) Fertig!

Urlauber mit einer Immobilie

Die zweite Gruppe sind die Menschen, die sich auf der schönen Insel eine Immobilie kaufen und dann ein Fahrzeug aus Deutschland mitbringen. Hier gibt es die meisten Unsicherheiten und Ausreden sowie die wildesten Erklärungen.

Dabei ist das Thema sehr einfach zu erklären und lässt keinen Spielraum. Wechsel ich mit einem Fahrzeug aus meinem EU-Land in ein anderes EU-Land, zum Beispiel von Deutschland nach Spanien, darf sich das Fahrzeug dort 6 Monate (183 Tage) aufhalten. Danach muss es umgemeldet werden. Das ist kein neues Gesetz und es ist kein spanisches Gesetz. Es ist ein europäisches Gesetz von 1983 und gilt in allen europäischen Ländern (vom 28.03.1983).

Jetzt kommt mein Nachbar und erklärt mir stolz, dass er mit der Fähre nach Barcelona fährt und dann sein Fährticket bei der Kontrolle vorzeigt. Damit würde die Frist von neuem anfangen. Das ist selbstverständlich falsch! Im Gesetzestext steht nichts von 6 Monaten am STÜCK! Es heißt 6 Monate im Jahr (nicht Kalenderjahr). Danach muss das Fahrzeug für mindestens 6 Monate außer Landes gebracht werden. Nachdem mein schlauer Nachbar nun in Barcelona war, stellt er fest, dass sein TÜV abgelaufen ist. Aber er weiß, dass man auch mit deutschem Kennzeichen zum spanischen TÜV (ITV) fahren kann was er dann auch gewissenhaft tut. Damit lässt er sich nun sein illegales Handeln auch noch amtlich bestätigen. Herzlichen Glückwunsch.

Ein paar Tage später trifft es nun meinen lieben Nachbarn mit den guten Ratschlägen ganz hart. Er verursacht einen Verkehrsunfall. Gott sei Dank nichts schlimmes, nur Blechschaden an beiden Fahrzeugen. Die Policia kommt und räumt die Unfallstelle und nimmt den Unfall auf. Auch sie haben Zugriff die Unterlagen bei dem spanischen Verkehrsamt und beim ITV und werfen meinem Nachbarn vor, gegen das oben genannte Gesetz verstoßen zu haben. Es gibt eine Multa (Bußgeld) von der Policia, eine zweite Multa kommt vom Finanzamt in Palma wegen Steuerhinterziehung, seine deutsche Autoversicherung verweigert ihm die Leistung aus der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung und nimmt ihn für den verursachten Haftpflichtschaden mit 5000.-€ in Regress.

Das ist das Ende der Geschichte von dem schlauen Nachbarn mit den guten Ratschlägen. Wenn ihr auch so einen Nachbarn habt, schickt ihm doch einfach diesen Text. Eine Ummeldung ist deutlich günstiger als der Ausgang dieser Geschichte.

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